FAQ's

Hier einmal die wiederkehrende fragen

FAQ

Hier habt ihr die mistgestellten Fragen im Überblick
Uns ist wichtig zu betonen, dass unsere IG Gefahrtierhalter keine Konkurrenz oder Alternative zu etablierten Vereinen/Verbänden wie DGHT, ViVe, BNA, DV-TH etc. darstellt, sondern eine Ergänzung. Wir unterstützen bereits bestehende Vereine, doch wir möchten mit der IG Gefahrtierhalter dort ansetzen, wo den bestehenden Vereinen aus rechtlichen Gründen Grenzen gesetzt sind. Im Gegensatz zu bestehenden Organisationen können wir vor Gericht gegen Haltungsverbote klagen.
Ja, die bestehen Vereine leisten gute Arbeit. Wir sind kein Verein. Uns ist es wichtig, unabhängig zu sein. Wir können außerdem im Gegensatz zu gemeinnützigen Vereinen Einzelpersonen finanziell unterstützen und einen Klageweg finanzieren.
Weil die DGHT nicht klageberechtigt ist. Deshalb haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden uns im Rahmen einer IG zu engagieren. Mit der IG können wir im Gegensatz zu gemeinnützigen Vereinen in denjenigen Bundesländern, in denen seit längerem eine Gefahrtierregelung in Form von Verboten etabliert ist (namentlich Hessen, Berlin, Bayern) ein gerichtliches Klageverfahren finanziell ausstatten. Als IG sind wir unabhängig. Damit können wir alle diejenigen mit an Bord haben, die aus welchem Grund auch immer nicht so gut auf einen Verein zu sprechen sind.
Je nach Art der rechtlichen Auseinandersetzung und dem Rechtsgebiet können solche juristischen Auseinandersetzungen durchaus sehr kostenintensiv sein. Zudem müssen wir sicherstellen, dass uns während des Rechtsstreits nicht das Geld ausgeht.

Nein. Bei uns wird grundsätzlich absolut niemand bezahlt. Im Gegenteil: Alle Teammitglieder wenden ihre Freizeit auf, um etwas für die Community zu erreichen.

Wir sammeln in erster Linie Geld für anfallende Prozesskosten, also Gerichtskosten und notwendige Anwaltshonorare. Außerdem können im Einzelfall Kosten für eine fundierte, juristische Prüfung eines Sachverhaltes entstehen, damit wir optimal vorbereitet in einen Rechtstreit gehen können. Dabei liegt unser Augenmerk stets auf dem Interesse aller Gefahrtierhalter.
Nein, das geht leider nicht. Dafür kannst Du sicher sein, dass 100% des Geldes verwenden, um gegen Haltungsverbote vorzugehen.
Wie die meisten digitalen Vorhaben lebt auch dieses Projekt von seiner Reichweite. Es gilt also zu liken, teilen und zu abonnieren, was das Zeug hält! Nach Absprache freuen wir uns auch immer über Gastbeiträge, zur Verfügung gestellte Fotos und Euer Know-How. Aktuell suchen wir motivierte Leute in den Bereichen Web- und Grafikdesign. Um das Projekt maßgeblich voran zu bringen benötigen wir vor allem eins: Geld.
Bei Geld hört die Freundschaft auf, deshalb schaffen wir Fakten! Jeder der uns Geld zukommen lässt bekommt ein regelmäßiges Update über den Kontostand. Dies erfolgt in Form eines anonymisierten Screenshots der Kontoübersicht.
Da wir kein Verein sind, ist es nicht möglich Mitglied zu werden. Man kann uns und unser Anliegen unterstützen (siehe Frage Nr. 8).
Gegründet wurde die IG Gefahrtierhalter von Alexander Meurer, Moritz Laszlo, Timo Hoffmann und Benjamin Westerheide.
Wir sind daran interessiert so effizient wie möglich zu arbeiten und dadurch unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Rechtsstreit ist eine dynamische Situation und daher können unerwartete Ausgaben (zusätzliches Gutachten etc.) auftreten. Entscheidungen über Ausgaben werden auf Anraten des Rechtsbeistandes demokratisch innerhalb des Gründungsteams getroffen.
Das können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen. Eine Rolle spielen hierbei strategische Erwägungen und Dringlichkeiten. Sollte beispielsweise das Gesetz in NRW verabschiedet werden, so sieht der Gesetzgeber eine Frist von einem Jahr für eine Verfassungsbeschwerde vor.
Als begeisterte Tierhalter sind uns „Komplettverbote“ ein Dorn im Auge. Wir sind für praktikable Regelungen (mehr dazu unter Punkt 20), die es uns ermöglichen unsere Tiere verantwortungsvoll zu pflegen und unsere Mitmenschen zu schützen. In Bundesländern in denen eine Haltung derzeit nicht möglich ist, ist es unser Anliegen, Regelungen herbeizuführen, die dies wieder ermöglichen. Den Haltern aus Bundesländern ohne Regelungen stehen wir zur Seite, wenn es dort zu nicht tragbaren Regelungen kommen sollte.
Nein. Dies überlassen wir den etablierten Vereinen und Verbänden, die dort bereits lange Erfahrung haben. Wir konzentrieren uns lieber auf die Arbeit, die diese Vereine nicht leisten können.
Gegenwärtig informieren wir hauptsächlich über unsere FacebookSeite (https://www.facebook.com/IGGTH/). Ansonsten kann man uns eine Email schreiben (iggth@online.de)[Anmerkung: oder an info@ig-gefahrtier.de] oder eine WhatsApp (0152-54354181). Es gibt auch noch eine gleichnamige, private Facebook-Gruppe. Dort kann man Mitglied werden sobald die Seite geliked wurde. Die Gruppe dient der internen Kommunikation und dem Austausch.
Nein. Im Gegenteil, wir unterstützen verbindliche Regelungen, solange sie vernünftig und umsetzbar sind, sowie für Halter erfüllbare Auflagen enthalten. Unsere Rechte als Tierhalter sind uns genauso wichtig, wie der sinnvolle Schutz unserer Mitmenschen.
Unsere Forderungen an die Politik für eine vernünftige Regelung der privaten Haltung von potenziell gefährlichen Tieren lauten wie folgt: Wir fordern eine Meldepflicht für alle potenziell gefährlichen Tiere, die privat gehalten werden. Wir fordern einen bundesweit einheitlichen, verpflichtenden Sachkundenachweis des Halters/der Halterin eines potenziell gefährlichen Tieres. Wir fordern eine regelmäßige Überprüfung durch die zuständige Behörde auf Einhaltung von tierschutzrechtlichen, artenschutzrechtlichen Vorgaben, sowie einer behördlichen Überprüfung einer ausbruchsicheren Unterbringung privat gehaltener „Gefahrtiere“. Nach unserer Vorstellung soll diese behördliche Überprüfung alle 1-2 Jahre erfolgen oder nach hinreichendem Verdachtsmoment, dass mindestens eine der drei Kriterien nicht erfüllt ist.
Es wäre wirklich sehr schön, wenn wir am Ende (nach Abschaffung der Regelungen in Berlin, Hessen, Bayern, Niederösterreich) überschüssiges Geld hätten. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies eintritt, wird nicht projektgebundenes Geld als Grundlage für zukünftige rechtliche Schritte (z.B. Klagen, Gutachten) verwahrt.
Wir sehen unsere Aufgabe als Langzeitprojekt. Daher sammeln wir Gelder bis die erforderliche Summe erreicht ist.
In Hessen, Berlin und Bayern handelt es sich um Regelungen, die bereits länger als ein Jahr in Kraft sind. Aus diesem Grund können wir beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung einlegen, sondern müssten einen Fall herbeiführen und dann die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen. Dabei lassen wir uns natürlich in allen fachlichen Fragen von unserem jeweiligen Rechtsbeistand beraten.
Unser Ziel ist die entsprechenden Regelungen vom Bundesverfassungsgericht als nichtig erklären zu lassen und somit die Regelung außer Kraft setzen zu lassen. Davon würden alle Halter (also auch DU) profitieren.
Ja, denn Verbote entsprechen nicht unseren Vorstellungen einer vernünftigen Regelung.
Der Umgang mit Gefahrtieren birgt gewisse Risiken. Um das Wohl von Tier, Halter und Mitmenschen zu schützen, erachten wir einen SKN für sinnvoll.

Ja. Zu unserer großen Freude, konnten wir Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger für uns gewinnen. Ein hervorragender Verfassungsrechtler, der vielen Terrarianern bereits durch sein Gutachten “Heimtierhaltung und Verfassungsrecht” bekannt sein dürfte.

Wir können uns keinen besseren Rechtsbeistand vorstellen.

Nein, es gibt noch kein konkretes Datum. Wir beginnen dann mit der Klage, sobald wir genügend
Rücklagen gebildet haben, um die gesamte Prozessdauer finanzieren zu können.

Zudem ist der Zeitpunkt der Klageeinreichung auch davon abhängig, welchen juristischen Weg wir nun bestreiten wollen.

Generell gilt: So schnell wie möglich!

Selbstverständlich besteht bei juristischen Auseinandersetzungen immer auch das Risiko, diese zu verlieren.

Vom verfassungsrechtlichen Standpunkt aus, bestehen jedoch gute Erfolgschancen, da das entsprechende Landesgesetz (sowie die Landesgesetze, welche in anderen Bundesländern bereits Bestand haben) unserer Ansicht nach eklatante Mängel hinsichtlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aufweisen.

 

Nein, wir sind eine Interessengemeinschaft privater Halter. Es ist uns wichtig unabhängig entscheiden zu können.

Die Bankverbindung lautet wie folgt IBAN: DE26 5001 0517 5571 7782 79 Kontoinhaber: Alexander Meurer [Anmerkung:Mittlerweile haben wir auch ein PayPal Konto. Dieses hat die Email Adresse Paypal@ig-gefahrtier.de. Die obenstehenden Fragen bzw. die Antworten müssen regelmäßig aktualisiert bzw. ergänzt werden. Solltest du weitere Fragen haben oder Dir eine Antwort nicht ausreichen, nimm einfach Kontakt mit uns auf